Tierwohl im Sport
Informationen zu
Anti-Doping-Bestimmungen im Trabrennsport
Der deutsche Trabrennsport besitzt weltweit mit die härtesten und konsequentesten Anti-Doping-Bestimmungen.
Der Grundsatz lautet: Kein Pferd darf am Renntag in seinem Gewebe, seinen Körperflüssigkeiten oder seinen Ausscheidungen Mittel enthalten, die nach den jeweiligen „Durchführungsbestimmungen zur Feststellung und Verhinderung von Doping gem. § 93 TRO“ nicht erlaubt sind.
Es gilt eine Quasi-Null-Lösung, das heißt, Grenzwerte gibt es nur für wenige Substanzen wie z.B. Testosteron, der für Stuten und Wallache niedriger liegt als für Hengste.
Dagegen dürfen Dopingsubstanzen wie Stimulantia, Sedativa, Opioide, Anabolika, Beta-2-Agonisten, Diuretika und Biphosphonate (bei unter vierjährigen Pferden) am Renntag nicht festgestellt werden. Hier genügt der qualitative Nachweis für einen positiven Befund.
Es werden regelmäßig Dopingkontrollen durchgeführt, am Renntag sowohl vor als auch nach den Rennen und im Training. Am häufigsten wird Urin gewonnen, aber auch Blut- sowie Speichel- und Nasensekretproben sind möglich.
In der Saison 2025 wurden bei 120 Veranstatlungen 634 Dopingkontrollen durchgeführt.
Die Proben werden im Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln ausgewertet, das von der World Anti Doping Agency (WADA) akkreditiert ist.
Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen werden konsequent verfolgt und mit empfindlichen Geldbußen und Sperren der Verantwortlichen geahndet.
Peitschengebrauch im Trabrennsport
Der Einsatz der Peitsche ist im deutschen Trabrensport durch das Regelwerk (Trabrennordnung) klar reglementiert. Der deutsche Trabrennsport orientiert sich strikt am schwedischen System, das als besonders tierfreundlich und streng gilt.
Die Aktiven haben sich im Rennen so zu verhalten, dass ihr Handeln die Integrität oder die Unversehrtheit des Pferdes nicht verletzt. Nur Korrekturen und leichte Hilfengebungen sind statthaft.
Leichte Hilfengebungen bedeuten, kleine Hand- und / oder Armbewegungen zu machen, ohne dabei Kraft in die Bewegung zu legen. Alle Korrekturen und Hilfengebungen sind immer mit großer Behutsamkeit auszuführen und dürfen das Pferd nicht übermäßigem Druck aussetzen.
Die Peitsche und die Leine dürfen nur wenige Male während des Rennens zur Korrektur und zu Hilfengebungen eingesetzt werden. Bei allen Korrekturen und Hilfengebungen muss die Peitsche nach vorne gerichtet sein und die Leinen sind stets in beiden Händen zu halten.
Verstöße gegen diese Bestimmungen werden von der Rennleitung konsequent verfolgt und mit empfindlichen Geldbußen und Sperren geahndet. Unter Umständen wird auch der Bahntierarzt hinzugezogen und ggf. Anzeige beim zuständigen Veterinäramt erstattet.
Zulassung zum Rennen
Es dürfen nur Pferde starten, die hinsichtlich ihres Trainings-, Ernährungs- und Gesundheitszustandes geeignet erscheinen, Rennen ohne gesundheitliche Beeinträchtigung zu absolvieren. Dies ist u.a. dann gegeben, wenn die vom Rennbahntierarzt durchgeführte Feststellung des Gesundheitszustandes keine Beanstandungen ergibt und ein vom HVT festgestellter Immunstatus gegen Pferde-Influenza oder Equine-Herpes-Virus-Infektionen besteht.
Pferde, die ungeeignet für die Teilnahme am Rennen sind, die eine Gefahr für die übrigen Teilnehmer darstellen oder bei denen ein unzulässiger Ausrüstungsgegenstand angewendet wird, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
Ebenso werden Aktive von der Teilnahme am Rennen ausgeschlossen, deren Zustand eine Gefährdung der ordnungsgemäßen Durchführung des Rennens erwarten lässt, bei denen der Verdacht von Alkohol- oder Drogengenuss besteht, oder die nicht geeignet erscheinen, das ihnen anvertraute Pferd zu beherrschen und das Gespann somit eine Gefährdung für die übrigen Teilnehmer bedeutet.
Sicherheit und Schutzmaßnahmen bei Veranstaltungen
Die Veranstalter sind verpflichtet, die Rennbahnen mit ihren Einrichtungen und Nebenanlagen in ordnungsgemäßem, verkehrssicherem und hygienischem Zustand zu erhalten.
Sämtliche Einrichtungen müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Das Begleitfahrzeug der Rennleitung und der Startwagen dürfen keine technischen Mängel aufweisen.
Das Begleitfahrzeug der Rennleitung muss folgende Ausstattungen aufweisen: Funkverbindung zur Lautsprecheranlage, Außenlautsprecher, Mikrofon zur direkten öffentlichen Bekanntgabe von Disqualifikationen während des Rennens, Warnleuchte auf dem Dach, Werkzeugkasten mit einem großformatigen Seitenschneider, einer Metallsäge und anderem Werkzeug.
Unabdingbar für die Veranstaltung von Rennen sind ein Rettungswagen (RTW), ein Bahnarzt und ein Bahntierarzt.
Die Sicherheit und die Schutzmaßnahmen werden von der Rennleitung vor Beginn der Veranstaltung kontrolliert.