Trotteur Français
Französische Traber – Zucht und Training in Deutschland in Kooperation von HVT und SETF.
Deutschland – Zucht & Perspektive
Durch die Kooperation zwischen dem HVT und dem französischen Traberverband SOCIÉTÉ D’ENCOURAGEMENT À L’ELEVAGE DU TROTTEUR FRANÇAIS (SETF) ist auch der Besitz und das Training von französischen Trabern in Deutschland attraktiv – und damit auch die Zucht eines in Deutschland gezogenen Trotteur francais.
Diese erfolgt in Deutschland in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Zuchtbuches des Trotteur francais, wobei der HVT alle Informationen und Daten, die sich auf die Deckvorgänge, die Geburten und die Identifizierung beziehen, registriert und somit als direkter Ansprechpartner für den deutschen Züchter agiert.
Die wichtigsten Informationen zur Zucht eines in Deutschland geborenen Trotteur francais sind hier zusammengestellt.
Leitfaden für die Zucht eines in Deutschland geborenen Trotteur Français
- Grundvoraussetzung: sowohl der Hengst als auch die Stute müssen in Frankreich zur Zucht im jeweiligen Deckjahr zugelassen sein. Zudem müssen die Bedeckungen/Besamungen den französischen „Sanitärbedingungen“ entsprechen, d.h. es darf kein Samen transportiert werden.
- Gegebenenfalls ist für die Stute eine vorübergehende Ausfuhr nach Frankreich zur Bedeckung zu beantragen.
- Die Bedeckung (inkl. der Deckdaten und des Hengstnamens) muss dem HVT formlos bis spätestens 20.08. des Deckjahres gemeldet werden (Email:hvt-info@hvt.de).
- Die Geburt des Fohlens muss dem HVT formlos bis spätestens 01.10 des Geburtsjahres gemeldet werden (Email:hvt-info@hvt.de).
- Der Namensantrag muss bis spätestens 1.10. des Geburtsjahres gestellt werden. Dies kann formlos über den HVT erfolgen (Email:hvt-info@hvt.de). Falls der Besitzer bereits über ein Infonet-Kundenkonto bei der SETF verfügt, kann der Name auch hierüber direkt beantragt werden.
- Der französische Deckschein muss nach Erhalt an den HVT gesendet werden.
- Das Fohlen wird hiernach im TF-Register des HVT angelegt.
- Der HVT versendet alle weiteren Dokumente zur Fohlenaufnahme und den Chip – eine separate Beantragung ist hierzu nicht notwendig.
- Der HVT übermittelt sämtliche Daten an SETF.
- SETF weist dem Traber die französische SIRE-Nummer zu und trägt ihn im französischen Zuchtbuch ein.
- SETF übersendet dem HVT die zugeteilte SIRE-Nummer.
- Der HVT erstellt und versendet die Zuchtbescheinigung sowie den Equidenpass für einen deutschen Trotteur francais.
Startberechtigung
Der Nachkomme ist dem französischen Inländer gleichgestellt – mit allen Rechten, d.h. er ist in allen französischen Rennen (auch in den gehobenen Inländerrennen) startberechtigt. Dies gilt auch für alle anderen TF-Rennen in Europa. Selbstverständlich kann er aber auch in Deutschland – wie alle Nicht-Inländer – an Rennen aller Länder teilnehmen.
Kosten
Die Kosten für die Eintragung entsprechen denen für die Eintragung eines deutschen Inländers gemäß der geltenden Gebührenordnung des HVT.
Züchterprämie
Le Trot zahlt auf in Frankreich erzielte Rennpreise – auch auf Rennpreise aus Rennen der Gruppe I und II – eine Züchterprämie von 12,5 %. In den Genuss dieser Züchterprämien kommen die in Deutschland gezüchteten französischen Traber ebenfalls.
Es besteht keine Züchterprämienberechtigung für deutsche Rennen, da es sich bei den deutschen Trotteur Francais nicht um deutsche Inländer handelt.
Dies gilt auch für in Deutschland durchgeführte TF- Rennen. In beiden Fällen fließt die von den Rennvereinen auszukehrende Züchterprämie dem Zuchtfonds zu.