Die Rennleitung

Das Kontrollzentrum des Rennsports

Aufgaben und Zuständigkeiten

In vielen Sportarten sind es die Schiedsrichter, die die Einhaltung der Regeln überwachen. In der Formel 1, aber auch im Pferderennsport ist dafür die Rennleitung zuständig. Im deutschen Trabrennsport besteht die Rennleitung aus fünf Mitgliedern. Drei davon beobachten die Rennen aus einem Begleitfahrzeug, das auf einer eigenen Bahn etwa zehn Meter neben den Gespannen fährt. Einige Verstöße gegen das Regelwerk wie z.B. eine unvorschriftsmäßige Gangart (Galopp, Pass, Dreischlag) sanktioniert die Rennleitung noch während des Rennens in Form einer ad-hoc-Disqualifiktion. 

Verstöße gegen die Fahrordnung (z.B. Stören, Behindern, Peitschengebrauch) sichtet die Rennleitung unmittelbar nach dem Rennen im Raum der Rennleitung. Dort hat die Rennleitung Zugriff auf verschiedene Kameraeinstellunngen. Ggf. kann die Rennleitung ins Ergebnis eingreifen und Gespanne noch nachträglich disqualifizieren. Weitere Sanktionsmöglichkeiten sind Geldbußen und/oder Fahrverbote für einen oder mehrere Renntage. 

Im Zuständigkeitsbereich der Rennleitung liegen auch die Dopingkontrolle sowie die Einhaltung tierschutzrelevanter Bestimmungen. Verstärkt wird die Rennleitung durch den Zielrichter, der insbesondere das Geschehen auf der Zielgeraden und bei der Zieldurchfahrt beobachtet, sowie durch einen Video-Schiedsrichter, vergleichbar mit dem VAR beim Fußball, der die Rennen im Online-Stream beobachtet und die Rennleitung vor Ort ggf. auf Verstöße hinweist.