Amateurtrainer
Informationen zum Amateurtrainerausweis
Wie werde ich Amateurtrainer?
Ein Amateurtrainer (frühere Bezeichnung „Besitzertrainer“) darf nur Pferde in alleinigem Besitz oder alleinigem Familienbesitz an einem einzigen Trainingsstandort im Zuständigkeitsbereich des HVT trainieren.
Dafür muss der Amateurtrainer volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Er muss das Anerkennungsverfahren mit positivem Ergebnis abgeschlossen haben.
Das Anerkennungsverfahren ermittelt die persönliche Eignung und die fachliche Fähigkeit des Bewerbers, Pferde nach den Bestimmungen der TRO zu trainieren und prüft das Vorhandensein der hierfür
erforderlichen örtlichen Möglichkeiten. Dem Anerkennungsverfahren geht ein zweitägiger Lehrgang voraus.